Hundehaltung - Allgemeine Informationen

Hundetaxe
Die Hundetaxe von Fr. 80.00 pro Hund wird den gemeldeten Hundebesitzern jährlich im August in Rechnung gestellt für alle Tiere, die am 1. August über 6 Monate alt waren.

Hundemarke
Da alle Tiere mittlerweile einen Chip tragen, wird auf die Abgabe von Hundemarken verzichtet.

Erlassgesuche für Hundetaxe
Gesuche um Erlass der Hundetaxe für Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z.B. Blinden- oder Therapiehunde), sind schriftlich bei der Finanzverwaltung einzureichen.

Sachkundeausweis
Wir empfehlen den Hundehaltenden sich ausbilden zu lassen und einen Theoriekurs, sowie ein praktisches Training mit dem Hund zu absolvieren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch

Robidog-Standorte
Eine Karte der Robidog-Standorte steht Ihnen hier zur Verfügung.

Finanzverwaltung

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