Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer, welche die Gemeinde auf den amtlichen Werten erhebt. Steuerpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, welche am 31. Dezember als Eigentümer/innen oder Nutzniesser/innen im Grundbuch eingetragen sind.
Liegenschaftssteuersatz der Gemeinde Seedorf: 1.0 ‰ des amtlichen Werts.